Beitragsordnung

Beitragsordnung des FSV Union Fürstenwalde e. V. Stand 12.10.2022

1. Nach § 4 der Satzung des FSV Union Fürstenwalde sind die Mitglieder zur Entrichtung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet.

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beschließt die Mitgliederversammlung. Der Mitgliedsbeitrag ist eine Bringschuld im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

2. Beiträge und Gebühren

Es werden von den Mitgliedern folgende Beiträge pro Halbjahr erhoben:

  • Erwachsene: 90,00 €
  • Jugendliche, Kinder 90,00 €
  • passive Erwachsene: 35,00 €
  • ermäßigt* Jugendliche, Kinder: 75,00 €
  • *= Ermäßigung für einen zweiten Jugendlichen bzw. Kind, das aktiv im Verein ist.
  • Aufnahmegebühr für alle aktiven Mitglieder beträgt einmalig 15,00 €.

Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Landessportbundes Brandenburg enthalten. Vereinsmitglieder, die ihren Halbjahresbeitrag (15.02. und 15.09.) nicht entrichtet haben, verlieren ihren Versicherungsschutz.

3. Zahlungsweise

Der Beitrag ist halbjährlich (15.02. und 15.09.) zu entrichten und wird mit einem erteilten SEPA-Mandat eingezogen. Bei nicht erteilter Einzugsermächtigung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 €/Jahr fällig.

Die Beitragskonten des Vereins lauten.
Senioren, Erwachsene, passive Mitglieder, Fördermitglieder
Empfänger: FSV Union Fürstenwalde
Kreditinstitut: Sparkasse Oder-Spree
IBAN: DE35 1705 5050 3491 4371 63
Verwendungszweck: Vor- und Zuname, Mannschaft und Beitragszeitraum

Jugendliche, Kinder
Empfänger: FSV Union Fürstenwalde
Kreditinstitut: Sparkasse Oder-Spree
IBAN: DE92 1705 5050 3810 5619 66
Verwendungszweck: Vor- und Zuname, Mannschaft und Beitragszeitraum

4. rückständige Mitgliedsbeiträge

Bei rückständigen Beiträgen erfolgt einen Monat nach Fälligkeit eine Mahnung. Die Mahngebühr beträgt 5,00 € pro Monat. Bei nicht eingelösten Lastschriften wird ebenfalls eine Gebühr von 5,00 € zusätzlich zu den von der Bank erhobenen Gebühren fällig. Der Ausschluss vom Trainings- und Spielbetrieb erfolgt, wenn das Vereinsmitglied trotz erfolgter Mahnung mit der Bezahlung seines Beitrages im Rückstand bleibt. Zur Vermeidung zusätzlicher Mahngebühren hat jedes Vereinsmitglied die Pflicht, nach einem Umzug seine Adressenänderung unverzüglich der Geschäftsstelle des Vereins mitzuteilen.

5. Beitragsermäßigung

Jedes Mitglied bzw. der gesetzliche Vertreter können einen schriftlichen Antrag auf eine Beitragsermäßigung oder eine Stundung stellen. Die Entscheidung trifft der Vorstand. Die zeitliche Befristung gilt maximal für ein halbes Jahr, danach ist erneut ein Antrag zu stellen. Dem Antragsteller ist die Entscheidung schriftlich mitzuteilen.
Beitragsbefreit sind grundsätzlich folgende Mitglieder:

  • Ehrenmitglieder
  • Vereinsschiedsrichter
6. Erklärung:

Die Mitglieder erklären ihr Einverständnis, dass die Erfassung der Mitgliedsbeiträge und anderen personenbezogenen Daten (Vereinsregister) durch Datenverarbeitung (EDV) unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen erfolgt.

Die Beitragsordnung wurde am 12.10.2022 auf der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit 01.01.2023 in Kraft.

Der Vorstand