Kinder- und Jugendschutzkonzept des FSV Union Fürstenwalde
1. Vorwort und Selbstverständnis
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat in unserem Verein oberste Priorität. Wir wollen ein sicherer Ort sein, an dem sich alle jungen Menschen respektiert, wertgeschätzt und geschützt fühlen. Dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept beschreibt unsere Haltung, unsere Strukturen und unser konkretes Handeln zur Prävention von Gewalt, Grenzverletzungen und Missbrauch. Kinderschutz verstehen wir nicht als Zusatzaufgabe, sondern als festen Bestandteil unserer Vereinsarbeit und unserer Verantwortung gegenüber Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.
2. Ziele des Schutzkonzepts
- Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt
- Sensibilisierung und Handlungssicherheit für Trainerinnen, Betreuerinnen und Ehrenamtliche
- Klare Zuständigkeiten, Melde- und Beschwerdewege
- Transparenz gegenüber Eltern und Mitgliedern
- Stärkung der Rechte, Bedürfnisse und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
3. Haltung und Positionierung
Unser Verein bekennt sich klar zu:
- Respektvollem und wertschätzendem Umgang
- Null-Toleranz gegenüber Gewalt, Diskriminierung und Machtmissbrauch
- Achtsamkeit im Umgang mit Nähe und Distanz
- Verantwortung aller Erwachsenen als Vorbilder
Diese Haltung wird sichtbar durch:
- Veröffentlichung des Schutzkonzepts (Website, Vereinsheim)
- Regelmäßige Thematisierung in Trainer- und Teamsitzungen
- Klare Kommunikation gegenüber Eltern und neuen Mitgliedern
4. Zuständigkeiten und Ansprechpersonen
Zentraler Ansprechpartner für Kinder- und Jugendschutz sowie Sicherstellung der Einhaltung dieses Konzeptes
Daniel Tübbecke
E-Mail: d.tuebbecke@fsvunion.de
Telefon: +49 176 63892204
Vereinsverantwortlicher Kinder- und Jugendschutz, Jugendleiter (Verantwortung für die sportliche Ausrichtung, Trainerentwicklung sowie die Umsetzung der Vereinswerte im Nachwuchsbereich)
Mitsch Rieckmann
E-Mail: m.rieckmann@fsvunion.de
Telefon: +49 177 7543273
Aufgaben der Ansprechpersonen:
- Erste Anlaufstelle bei Fragen, Unsicherheiten oder Hinweisen
- Zuhören, ernst nehmen und Informationen aufnehmen
- Weiterleitung an interne oder externe Fachstellen
- Begleitung von Beschwerde- und Interventionsprozessen
- Sensibilisierung im Verein
Nicht zu den Aufgaben gehören:
- Eigene Ermittlungen
- Bewertung von Schuld oder Glaubwürdigkeit
- Konfrontation beschuldigter Personen
Die Ansprechpersonen werden geschult, handeln vertraulich und sind sichtbar erreichbar.
5. Risikoanalyse
Der Verein überprüft regelmäßig seine Strukturen und Abläufe auf mögliche Risiken, z. B.:
- Unbeaufsichtigte Räume (Kabinen, Duschen)
- Einzeltrainings oder Fahrten
- Digitale Kommunikation (WhatsApp-Gruppen, Social Media)
- Trainingslager, Turniere und Übernachtungen
Die Ergebnisse werden dokumentiert und fließen in Regeln und Maßnahmen ein.
6. Wissen und Qualifizierung
Alle Trainerinnen, Betreuerinnen und relevanten Ehrenamtlichen:
- werden über das Schutzkonzept informiert
- nehmen regelmäßig an Schulungen zum Kinder- und Jugendschutz teil
- kennen Warnsignale, Meldewege und ihre Verantwortung
Neue Mitarbeitende werden im Rahmen eines Onboardings sensibilisiert.
7. Regeln und Verhaltenskodex
Der Verein gibt sich einen verbindlichen Verhaltenskodex. Zentrale Inhalte:
- Nähe und Distanz (kein Zwang zu Körperkontakt, Transparenz)
- Sprache und Kommunikation (keine abwertenden oder sexualisierten Inhalte)
- Digitale Medien (keine privaten Einzelchats ohne Zustimmung, kein Foto-/Videomaterial ohne Einwilligung)
- Rollenbewusstsein und Vorbildfunktion
- Klare Konsequenzen bei Regelverstößen
Der Kodex wird gemeinsam erarbeitet, unterschrieben und regelmäßig überprüft.
8. Verantwortungsvolle Personalauswahl
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei relevanten Tätigkeiten
- Persönliche Gespräche vor Aufnahme der Tätigkeit
- Klare Information über Haltung und Regeln des Vereins
9. Beschwerdewege und Krisenintervention
9.1 Beschwerdewege (präventiv)
- Niedrigschwellig, vertraulich und transparent
- Beschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen
- Jede Beschwerde wird ernst genommen und dokumentiert
9.2 Krisenintervention (Verdachts- oder Akutfall)
Im Verdachtsfall gilt:
- Ruhe bewahren und zuhören
- Schutz der betroffenen Person sicherstellen
- Ansprechpersonen und Vorstand informieren
- Externe Fachstellen (z. B. Verband, Jugendamt) einbeziehen
- Dokumentation und geregelte Kommunikation
Der Verein verfügt über einen schriftlichen Krisen- und Ablaufplan.
10. Reflexion und Weiterentwicklung
- Jährliche Überprüfung des Schutzkonzepts
- Einbindung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Trainerinnen
- Anpassung an neue Erfahrungen und Entwicklungen
11. Elternarbeit
Eltern sind wichtige Partner im Kinderschutz:
- Transparente Information über Regeln und Ansprechpersonen
- Regelmäßige Elternabende und Austausch
- Niedrigschwellige Kontaktmöglichkeiten
12. Schlusswort
Kinder- und Jugendschutz lebt vom Mitmachen, Hinschauen und Handeln. Unser Verein übernimmt Verantwortung – gemeinsam, transparent und mit Haltung.